Aufgaben der Hausverwaltung

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Sie haben eine Immobilie erworben, vielleicht durch Erbe oder über einen Kaufvertrag. Dann ist das erst einmal erfreulich. Doch mit einer Immobilie kommen auf Sie als Eigentümer auch zahlreiche Pflichten zu. Eine davon ist die korrekte Verwaltung Ihres Objektes. Viele Eigentümer geben die Verwaltung ihres fremd vermieteten Objekts in die Hände einer Hausverwaltung, doch was muss man hierbei beachten und wie arbeitet eine Hausverwaltung?

 

Eine Hausverwaltung verwaltet das Objekt eines Eigentümers, z.B. eine Wohnanlage, ein Mietshaus oder ein Gewerbeobjekt. In Abgrenzung zum Hausmeister übernimmt die Hausverwaltung hierbei die administrativen und organisatorischen Angelegenheiten, während der Hausmeister für handwerkliche Tätigkeiten zuständig ist.

Eine Hausverwaltung ist also eine Art Manager für verschiedene Bereiche der Immobilie.

Unterschiedliche Hausverwaltungstypen

Der Überbegriff Hausverwaltung teilt sich in drei Bereiche auf. Miet-, Sondereigentum- und Wohneigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung).

 

Mietverwaltung

Die Mietverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung eines Objektes, dass nur einem Eigentümer gehört. Die Mietverwaltung unterliegt im Gegensatz zur EU-Norm in Deutschland keiner eigenen gesetzlichen Grundlage. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Daher ergibt sich kein rechtlicher Rahmen für die Aufgaben oder Voraussetzungen einer Mietverwaltung. Die Anforderungen ergeben sich aus den Bestimmungen des Verwaltervertrags.

Dabei gilt für jeden Eigentümer, egal ob Eigentumswohnung oder Mietshaus: Klare Regelungen im Verwaltervertrag sind zu empfehlen, denn damit ist man vor unseriösen Hausverwaltern sicher und schützt sich vor Zahlungsrückständen durch den Verwalter und anderen Schäden. Die Aufgaben einer Mietverwaltung lassen sich in zwei Sparten einteilen: Die kaufmännische und die technische Verwaltung.

Die kaufmännische Verwaltung befasst sich unter anderen mit…

  • …der Einnahme und anschließender korrekter Verbuchung der Mietzahlungen.
  • …dem Ausstellen von Mahnungen bei Zahlungsrückständen.
  • …dem rechtlich korrekten Abschluss von neuen Mietverträgen.
  • …der regelmäßigen Überprüfung des Mietniveaus und gegebenenfalls die Abgabe eines Anpassungsvorschlags.
  • …der Begleichung von Rechnungen (z.B. Gas-, Strom-, Wasser-, Heizosten, etc.).
  • …der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung.

Zur technischen Verwaltung gehören unter anderem…

  • …die Überwachung und Pflege der technischen Anlagen (z.B. Heizanlagen, Wasser- und Gasleitungen).
  • …regelmäßige Objektbegehungen zur Feststellung von technischen Mängeln.
  • …Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel.
  • …die Feststellung von Instandhaltungsbedarf.
  • …die Kontrolle von Dienstleistern (z.B. Reinigung, Gärtner, etc.).

Eine professionelle Hausverwaltung berät seine Kunden zusätzlich auch in rechtlichen Fragen, optimiert Verträge und stellt gemeinsam Pläne rund um die Immobilie auf, wie beispielsweise ein eventueller Verkauf. möchten Sie mehr über das Angebot von grundwerk erfahren? Dann informieren Sie sich hier:

 

Um sorgenfreies Vermieten und Mieten zu ermöglichen, sollte die Hausverwaltung jederzeit über Probleme und Zustände des Objektes informiert sein. Eine professionelle Hausverwaltung zeichnet sich dadurch aus, regelmäßig Objektbegehungen zu tätigen und jederzeit für die Mieter ansprechbar zu sein. grundwerk geht noch einen Schritt weiter und stellt den Mietern eine kostenlose Notfallhotline zur Verfügung.

 

Die Sondereigentumsverwaltung

Eine Sonderform der Mietverwaltung ist die Sondereigentumsverwaltung. Sondereigentum ist laut dem Wohneigentumsgesetz (WEG) die Form von Eigentum, die vom Gemeinschaftseigentum getrennt ist. In Aller Regel handelt es sich hierbei um Eigentumswohnungen, die wiederum einer Person gehören. Die Verwaltung von Sondereigentum unterliegt ebenfalls keinem gesetzlichen Rahmen und wird daher, wie auch die „klassische“ Mietverwaltung, über den Miet- und Verwaltervertrag geregelt. Dabei sind die Aufgaben bei der Sondereigentumsverwaltung, denen der Mietverwaltung recht ähnlich, beziehen sich jedoch ausschließlich auf das Sondereigentum. Aufgaben, wie die Kontrolle von Gärtnern oder Reinigungskräften sind hierbei nich erforderlich. Auch bei der Sondereigentumsverwaltung kann man in die Bereiche kaufmännische und technische Verwaltung unterteilen.

 

Zur kaufmännischen Verwaltung zählt…

  • …die Verwaltung und Führung der Konten des Wohneigentümers (Kautions-, Rücklagen-, Mietkonten, etc.).
  • …die Vereinbarung und Überwachung von Miet- und sonstigen Zahlungen.
  • …die Begleichung von fälligen Rechnungen und Forderungen der Eigentumswohnungen.
  • …die Aufstellung und Pflege einer ordnungsgemäßen Buchführung.
  • …die Einholung von Angeboten für Wartungs-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten.
  • …die Kommunikation mit Vertragspartner (z.B. dem Stromanbieter) und Ämtern (z.B. dem Finanzamt).
  • …die Suche und anschließende Abwicklung von neuen Mietern, sowie Wohnungsabnahmen.

 

Zur technischen Verwaltung gehört…

  • …die regelmäßige Objektbegehung.
  • …die Ausführung und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten.
  • …die Meldung von Schäden an die bestehende WEG-Verwaltung und/oder den Versicherer (z.B. ein Wasserschaden).

Außerdem sollte eine gute Hausverwaltung den Eigentümer auch rechtlich beraten, beispielsweise bei gerichtlichen Angelegenheiten oder bei mietrechtlichen Fragen.

 

Die Wohneigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung)

Wenn an einem Objekt mehrere Eigentümer beteiligt sind, dann entsteht eine Wohneigentümergemeinschaft. Diese Wohneigentümergemeinschaft muss ebenfalls verwaltet werden. Grundlage dieser Verwaltung ist das sog. Wohneigentumsgesetz (WEG), das den gesetzlichen Rahmen für die Aufgaben des WEG-Verwalters liefert. Mit dem Verwaltervertrag werden diese Aufgaben dann noch ergänzt. Die WEG Verwaltung lässt sich ebenfalls in kaufmännische und technische Verwaltung einteilen.

 

Zur kaufmännischen Verwaltung zählen unter anderem…

  • …die Führung der Bankkonten der Wohneigentümergemeinschaft.
  • …die Überwachung aller Hausgeld-Zahlungsströme.
  • …die Begleichung und Überwachung aller Zahlungsverpflichtungen der Eigentümer.
  • …die Führung der Buchhaltung.
  • …die rechtzeitige Erstellung der Jahresabrechnung.
  • …die Aufstellung eines Wirtschaftsplans.
  • …die Aufstellung einer Hausordnung.
  • …die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage.
  • …der Abschluss einer angemessenen Feuer- und Haftpflichtversicherung.

 

Die technische Verwaltung hingegen umfasst…

  • …regelmäßige Objektbesichtigungen zur Überprüfung des baulichen und technischen Zustandes.
  • …die Überwachung von Instandhaltungsarbeiten.
  • …die Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (z.B. der Winterdienst).

 

Darüber hinaus zeichnet sich eine professionelle WEG-Verwaltung durch eine solide rechtliche Beratung, z.B. die regelmäßige Einberufung der Wohneigentümerversammlung sowie deren Leitung und Protokollierung aus. Eine WEG Gemeinschaft beruft zuästzlich einen Verwaltungsbeirat, der mit dem Verwalter zusammenarbeitet und mit ihm gemeinsam den Wirtschaftsplan erstellt.

Der WEG-Verwalter kann gleichzeitig auch Sondereigentumsverwalter von einzelnen Eigentumswohnungen sein.

 

Den richtigen Immobilienverwalter finden

Ein häufig angesprochenes Problem ist, dass Hausverwalter keinen Qualifikationsnachweis für ihre Arbeit benötigen. Hausverwalter kann jeder werden, der sich für das Thema interessiert. Daher sollte der Eigentümer bei der Suche nach einer neuen Hausverwaltung darauf achten, dass sein Verwalter über Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich Immobilien verfügt. Eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau oder ein abgeschlossenes BWL Studium mit entsprechender Ausrichtung ist hierbei eine gute Referenz. Seit einigen Jahren bieten einige Hochschulen in Deutschland auch spezielle Studiengänge in diesem Bereich an. Für eine gute Hausverwaltung empfiehlt es sich daher, Fachleute aus verschiedenen Bereichen zu beschäftigen, wie z.B. Steuern, Recht, Buchhaltung, Verkauf oder Marktwerteinschätzung.

Die Verantwortung bei der WEG Verwaltung ist deutlich umfangreicher, als bei einer einfachen Mietverwaltung und auch mit einem höheren Haftungsrisiko für die Verwaltung verbunden. Bei der Wahl der richtigen Hausverwaltung empfiehlt es sich daher auch, auf den Versicherungsschutz des Partners zu achten. grundwerk hat nicht nur einen umfassenden Eigenschutz für das Unternehmen und seine Mitarbeiter, sondern bietet auch Eigentümern eine zusätzliche Versicherung an. Informationen zu der Mietsachschadenversicherung können Sie unverbindlich bei uns anfragen.

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